Metzler: „Ermäßigte Umsatzsteuer für Restaurants muss bleiben.“

Metzler für dauerhafte Entfristung der 7-Prozent-Regelung // „Restaurantbesuch darf nicht zum Luxus werden.“

 

RHEINHESSEN. Die Corona-Krise hat die Gastronomie hart getroffen. Ein Anknüpfen an das Besucherniveau der Vor-Krisen-Jahre ist nach wie vor nicht denkbar. Energie, Inflation und Lebensmittelpreise treiben die Kosten für einen Restaurantbesuch in die Höhe. Gäste kommen seltener. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer war ursprünglich befristet und läuft Ende 2023 aus. Dann würde wieder der normale Satz von 19 % gelten. Für Jan Metzler ist dies in der derzeitigen Lage der falsche Weg. Der Abgeordnete plädiert für eine dauerhafte Entfristung.

 

Die Zahlen machen es deutlich: Inflationsbereinigt liegen die Umsätze der Gastronomie im ersten Quartal weiterhin 12,5 % unter denen aus dem Jahr 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Durch die massiven Einbußen der letzten Jahre ist die Zahl der Gastro-Unternehmen insgesamt um 16 % zurückgegangen.

 

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz war in den vergangenen Monaten eine dringend benötigte Hilfe für die Branche. Diese nun zum 1. Januar 2024 zurückzunehmen, käme einer Steuererhöhung gleich: Jeder Restaurantbesuch würde 12 % teurer. Für den Abgeordneten kommt dies zur Unzeit, denn die Branche leidet nach wie vor. Gestiegene Lebensmittelpreise, Energiekosten und Inflation sind das eine. Viele kämpfen zusätzlich mit dem deutlich spürbaren Fachkräftemangel und müssen ihre Öffnungszeiten einschränken. Dies drückt auf den dringend benötigten Umsatz. Die Branche braucht weiterhin Unterstützung, sagt Metzler: „Wenn Umsätze und Gewinne sprudeln würden, könnte man darüber reden. Aber nicht bei der derzeitigen Lage und mit dem nach wie vor trüben Ausblick“. Er setzt sich deshalb für eine dauerhafte Entfristung der 7-Prozent-Regelung ein.

 

Zum Hintergrund: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie gilt in Deutschland bislang nur bis zum 31. Dezember 2023. Andere Länder sind hier weiter: In 23 EU-Staaten gilt dieser bereits dauerhaft. Die unterschiedlichen Steuersätze haben auch in der Vergangenheit bereits für Kontroversen gesorgt. Für viele ist nicht nachvollziehbar, dass Essen im Restaurant mit 19 Prozent besteuert wird, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei Lieferung nur 7 Prozent erhoben werden.

 

Metzler sieht den Gastraum hier eindeutig benachteiligt: „Ein Restaurantbesuch darf für Familien und Normalverdiener nicht zum Luxus werden. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte.“