Metzler: Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung kommt

Planungssicherheit für Betriebe und Steuerberater

 

BERLIN/ RHEINHESSEN. Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Für die Steuerberater, die das für die Unternehmen übernehmen, ist das eine Mammutaufgabe, die ihre Kapazitäten übersteigt. Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Wochen eine Fristverlängerung gefordert hatte, haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern diese jetzt vereinbart. Neue Deadline ist der 30. September 2024.

 

Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittelständische, hart getroffen. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte damals verschiedene Corona-Zuschussprogramme eingeführt, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. Nach über zwei Jahren sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen im Juni 2022 ausgelaufen. Nun gilt es zu prüfen, ob die Corona-Wirtschaftshilfen zurecht ausgezahlt wurden.

 

„Die benötigten Unterlagen für die sogenannte Schlussabrechnung zusammenzustellen braucht machbare Fristen für diejenigen, die die Unternehmen dabei unterstützen: die Steuerberaterinnen und Steuerberater“, weiß der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler, der seit der Einführung der Corona-Hilfen immer wieder im Austausch mit dem Berufstand ist. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums fehlten Anfang Februar, trotz der Erinnerungen durch die Bewilligungsstellen, noch rund 70.000 Schlussabrechnungen. Ein Indiz dafür, dass dies in der bisherigen Frist nicht zu leisten war.

 

„Dass nun, nachdem wir als Bundestagsfraktion eine Fristverlängerung immer wieder gefordert hatten, diese tatsächlich kommt, ist ein wichtige Entlastung“, freut sich Metzler. Darüber hinaus wird auch der Prüfprozess an sich vereinfacht. „Das wird dann das Prüftempo und den finalen Bescheid beschleunigen“, hofft er „so dass all diejenigen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer auch nachweislich und rechtmäßig zu den ihnen zustehenden Wirtschaftshilfen kommen. Denn in den vergangenen Monaten haben Metzler immer wieder Anfragen von Betrieben aus Rheinhessen erreicht, die noch immer auf eine Endabrechnung und letztlich bis heute auf ihr Geld warten.