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Aufgabe und Rolle: Die Fraktion entscheidet

Ihre Werte und Ziele teilt die CDU/CSU-Fraktion mit ihren „Mutterparteien“ CDU und CSU. Die Parteien formulieren diese Werte und Ziele in Grundsatzprogrammen, Parteitagbeschlüssen und Wahlprogrammen. Aufgabe der Fraktion ist es, die Ziele gemeinsam mit der Regierung in praktische Politik umzusetzen. Da CDU und CSU im Bundestag auf eine Koalition angewiesen sind, müssen sie dabei auch die Festlegungen im Koalitionsvertrag beachten.

 

Meinungsmacher, Mehrheitsbeschaffer und Gesetzgeber:

Im Parlamentsalltag ist die Fraktion Meinungsmacher, Mehrheitsbeschaffer und Gesetzgeber. In den großen Debatten im Plenum versucht sie, Opposition und Öffentlichkeit von ihren Vorstellungen zu überzeugen, die sie zuvor in den Arbeitsgruppen und Vorstandsgremien erarbeitet hat. Zu ihren wichtigsten Zielen für diese Wahlperiode gehört die Einhaltung der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse, also der Verzicht auf neue Schulden. Da sich die Fraktion gleichzeitig gegen Steuererhöhungen ausgesprochen hat, heißt das, dass der Spielraum für zusätzliche Ausgaben gering ist, mögen sie auch noch so wünschenswert sein. Solides Haushalten gehört zum Markenkern der CDU/CSU-Fraktion. Die verfügbaren Haushaltsmittel investiert sie in die Bereiche, die Deutschland zukunftsfähig machen: in Bildung, Forschung und Infrastruktur.

 

Ihre Überlegungen formuliert die Fraktion im Bundestag an verschiedenen Stellen. In den internen Runden mit und ohne den Koalitionspartner, in den Ausschüssen und natürlich im Plenum. Wortführer in den Generaldebatten ist der Fraktionsvorsitzende, zu dem die CDU/CSU-Fraktion zum dritten Mal hintereinander Volker Kauder gewählt hat. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender hat Volker Kauder vor allem darauf zu achten, dass die Fraktion in Sachfragen zu einer Linie findet und diese nach außen möglichst geschlossen vertritt – ein nicht immer leichtes Unterfangen, da Abgeordnete laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Gleichzeitig gilt aber: Je geschlossener die Fraktion auftritt, desto überzeugender ist sie für die Bürger. Unterstützt wird der Fraktionsvorsitzende von den Parlamentarischen Geschäftsführern, die die Rolle von „Fraktionsmanagern“ übernehmen. Sie koordinieren die interne Arbeit, kümmern sich um die Abstimmung mit den unionsgeführten Ländern, vereinbaren im Ältestenrat des Bundestages die parlamentarische Tagesordnung und achten auf die Wahrung der Geschäftsordnung. Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion ist in der 18. Legislaturperiode erneut Michael Grosse-Brömer.

 

Scharnier zwischen Parlament und Regierung:

Die Fraktion ist Scharnier zwischen Parlament und Regierung. Gesetzentwürfe der Regierung werden in der Regel nie in ihrer Ursprungsfassung verabschiedet. Meist ergeben sich während der Beratungen noch Änderungen. Denn je länger über eine Frage diskutiert wird, desto häufiger wird deutlich, dass die Vorschläge noch ergänzt werden müssen. Das zeigt sich insbesondere bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts, dem Königsrecht des Parlaments. Meist setzen die Fraktionen gegenüber dem Entwurf der Regierung noch weitere Einsparungen durch, um dafür an anderer Stelle Akzente setzen zu können. So konnten dringend benötigte Mehrinvestitionen in Straßen und Brücken von einer Milliarde Euro in der vergangenen Wahlperiode noch ermöglicht werden. Auch Fachgesetze werden abgeändert oder verworfen, wenn den Abgeordneten die Vorlage der Regierung nicht gefällt. In der vergangenen Legislaturperiode verbesserten sie beispielsweise einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes am Kapitalmarkt. So fallen Bußgelder für Verstöße gegen das Wertpapierhandelsrecht nun doppelt so hoch aus.

 

Selbstbewusstsein der Fraktion:

Auch darüber hinaus zeigt der Bundestag Selbstbewusstsein. Von Fraktionschef Kauder ging ursprünglich die Initiative aus, dem Parlament mehr Mitbestimmungsrechte in Fragen der Euro-Rettung zu verschaffen. Das Bundesverfassungsgericht verschärfte im Laufe der vergangenen Legislaturperiode dann weiter die Anforderungen. Die Bundesregierung kann sich nun bei ihren Verhandlungen in Brüssel immer auf ein starkes Votum des Bundestages berufen. So viel Einfluss in Europafragen hatte der Deutsche Bundestag noch nie.

 

Alle Bundeskanzler wussten um die Macht der Fraktion. Auch Angela Merkel kommt regelmäßig zu den Fraktionssitzungen, berichtet über ihre Arbeit und diskutiert mit den Abgeordneten. Auf internationalen Gipfeln erstaunt dies ihre Kollegen aus den anderen Ländern, die gegenüber ihren Parlamenten viel mehr Macht haben. Aber die Kanzlerin weiß, die Fraktion entscheidet. Sie gilt es zu überzeugen.

 

Text: CDU/CSU-Bundestagsfraktion