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BWG-Vorstand warnt vor großen Problemen durch das Arbeitszeitengesetz im nächsten Traubenherbst und setzt auf Hilfe von MdB Jan Metzler

Ein eindrucksvolles Beispiel, dass die Umsetzung des Arbeitszeitengesetzes in der Praxis mit sehr großen Problemen behaftet ist, hat der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler aus dem Bereich Weinbau geschildert bekommen. Beim Besuch von Jan Metzler in der Monsheimer Bezirkswinzergenossenschaft (BWG) legten BWG-Vorstandsmitglieder dem Abgeordneten eindringlich dar, dass ihnen wegen des Gesetzes massive Schwierigkeiten im nächsten Traubenherbst drohen.

 

BWG Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Schilling und Norbert Kießling betonten, dass das Problem nicht etwa der Mindestlohn sei, der durch dieses Gesetz gewährleistet werden soll. (Schilling: Damit haben wir kein Problem). Die Kritik geht in eine andere Richtung, die mit der Dokumentation und der vorgeschriebenen Arbeitszeiten-Regelung zusammenhängt. Kießling: „Während der Traubenannahmezeit, etwa vier bis sechs Wochen im Jahr, kommt man mit einem so starren Arbeitszeitkonzept nicht weiter“. Metzler, der als gelernter Winzer eng mit dem Thema vertraut ist, sagte: „Wir brauchen dringend eine pragmatische Lösung!“.

 

Das Arbeitszeitengesetz erlaubt Unternehmen mit Saisonarbeitszeiten eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über die regulären acht bzw. zehn Stunden hinaus. Als Obergrenze werden seitens der SGD Süd 12 Stunden genehmigt. Diese zwölf Stunden reichten allerdings nicht immer aus, um die Trauben qualitätssichernd zu ernten und weiterzuverarbeiten, hieß es. Sollte auch an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet werden, muss den betroffenen Mitarbeitern innerhalb einer Woche ein zusätzlicher freier Tag zur Verfügung gestellt werden.

 

Um diesen Arbeitszeitrahmen dem Buchstaben nach einzuhalten, blieben der BWG nur zwei Möglichkeiten: Es müssen zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden (was letztlich auf Kosten der Mitgliedsbetriebe oder auf Kosten der festangestellten Mitarbeiter ginge), oder die Mitglieder müssten deutlich kürzere Traubenannahme-Zeiten hinnehmen (was zu Lasten der Erntemenge und der Qualität ginge). Der verständliche Ärger wäre somit programmiert.

 

Jan Metzler sagte, er werde diese Hinweise beim zuständigen Arbeitsministerium vorbringen. Auch an die SGD Süd will sich Metzler wenden. Er sprach sich generell gegen eine übersteigerte Überwachungspraxis aus: „Unternehmern darf nicht schon vom Grundsatz her Misstrauen entgegen gebracht werden“. Insgesamt sah Jan Metzler, der die BWG Monsheim schon mehrfach besucht hat, die Genossenschaft sehr gut am Markt positioniert. Er lobte auch die Einführung des Weinbau-Qualitätsmanagements.