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B9/B420 Umgehung: Metzler holt zuständigen Parlamentarischen Verkehrs-Staatssekretär nach Nierstein. Vor-Ort-Termin für Oktober vereinbart

Im Oktober kommt der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Norbert Barthle nach Nierstein. Barthle folgt damit der Einladung von Jan Metzler, sich selbst einen Eindruck von der angespannten Verkehrssituation zu verschaffen. Ein entscheidender Termin, um Barthle vor Ort von der Notwendigkeit der Gesamtumgehung zu überzeugen.

 

Die Gesamtumgehung B9/B420 ist das Zukunftsprojekt zur verkehrlichen Entlastung der Region. Die Realisierung steht und fällt allerdings mit der Bewertung im neuen Bundesverkehrswegeplan, der derzeit erarbeitet wird. Deshalb hatte Jan Metzler sich bereits im März mit Norbert Barthle, dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium getroffen, um sich frühzeitig in Berlin für die Niersteiner Umgehung stark zu machen. Zudem nutzte Metzler die Gelegenheit, Barthle persönlich nach Nierstein einzuladen. Dieser sicherte ein Treffen nach der Sommerpause zu.

 

Nun erhielt Metzler die Zusage aus dem Bundesverkehrsministerium: Barthle will sich Ende Oktober einen Eindruck von der Verkehrssituation in Nierstein verschaffen. Dazu wird er sich rund zwei Stunden Zeit nehmen. „Eine einmalige Gelegenheit, die mehr als angespannte Verkehrslage in und um Nierstein unter Beweis zu stellen“, ist Metzler überzeugt. Den Niersteiner Stadtchef Thomas Günther hat er bereits informiert. Jetzt gelte es, die richtigen Verkehrspunkte auszuwählen, an denen man den Parlamentarischen Staatssekretär von der Notwendigkeit der Gesamtumgehung überzeugen kann.

 

Dabei ist für Metzler nach wie vor klar, dass man mit Barthle auch offen über Umgehungsvarianten sprechen muss. Bei der Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan gehe es neben raumordnerischen, städtebaulichen und umweltschutzfachlichen Punkten, schließlich besonders um die Frage, welche Projekte geeignet sind, den zukünftigen Verkehr zu bewältigen – und dass in einem angemessenen Baukostenrahmen.