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Deutscher Bundestag beschließt Änderungen im Grundgesetz

Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Bundestag mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eines der wichtigsten Reformvorhaben dieser Legislatur abgeschlossen.

 

Jan Metzler fasst drei entscheidende Beschlüsse zusammen:

„Erstens: Ab 2020 erhalten alle Bundesländer mehr Geld vom Bund: insgesamt knapp 10 Milliarden Euro pro Jahr. Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kontrollrechte beispielsweise bei der Steuergeldverwendung durch die Länder.

 

Zweitens: Bisher nicht erlaubt, aber jetzt durch die Grundgesetzänderung möglich: Der Bund darf Kommunen im Bildungsbereich direkt finanziell unterstützen. Der Bund stellt dazu ein 3,5 Milliarden Euro schweres Förderprogramm u.a. zur Sanierung von Schulen in finanzschwachen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Kaputte Schulklos, marode Schuldächer und unzumutbare Klassenzimmer gehören damit in Deutschland hoffentlich bald der Vergangenheit an.

 

Drittens: Der Bund gründet eine Autobahngesellschaft. Bisher sind die Bundesländer für die Planung von Autobahnen zuständig. Ergebnis: Die Bundesmittel stehen bereit, aber nur wenige Verkehrsprojekte sind baureif. Mit der Bündelung der Kompetenz und der Abwicklung aus einer Hand sollen Straßen künftig schneller geplant und gebaut werden. Ganz wichtig: Autobahnen dürfen in Zukunft nicht privatisiert werden, auch nicht in Teilen.“