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333 Mio. Euro für Sanierung kommunaler Sportstätten – neues Bundesprogramm geht an den Start

BERLIN/RHEINHESSEN. Für das Jahr 2025 stehen im neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erstmals 333 Millionen Euro bereit. Bis zum 15. Januar 2026 können Städte, Gemeinden und Landkreise Projektskizzen einreichen.

 

„Sport verbindet, fördert Gesundheit und stärkt den Zusammenhalt – dafür brauchen wir gut ausgestattete Sportstätten. Aber viele Hallen oder Freizeitsportanlagen bei uns in Rheinhessen sind sanierungsbedürftig“, weiß der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler. Deshalb macht er auf ein neues Programm aufmerksam, das der Bund jetzt genau hierfür aufgelegt hat.

 

„Mit diesem Programm können wir Städte und Gemeinden konkret unterstützen – und so den Sport vor Ort zukunftsfähig machen“, freut sich Metzler und hofft gleichzeitig, dass dies auch rheinhessischen Kommunen zugutekommen wird. Er appelliert:

„Nutzen Sie diese Chance, die Sportstätten zu modernisieren. Unsere Vereine und Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt davon.“

 

Bis zum 15. Januar 2026 können Städte, Gemeinden und Landkreise Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss, der bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt – in finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil liegt zwischen mindestens 250.000 Euro und höchstens 8 Millionen Euro.

 

Neben der umfassenden baulichen Sanierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes wie Sporthallen und Hallenbädern können auch Freibäder und Sportfreianlagen wie beispielsweise Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen saniert werden. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie Vereine, ist möglich.

 

 

Der Projektaufruf und weitere Informationen sind hier zu finden: www.bbsr.bund.de/SKS2025