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Arbeit der Fraktion: Gremien und Termine

311 Abgeordnete hat die Fraktion. Doch politischen Einfluss haben sie nur, wenn sie zusammenstehen. Über die richtigen Positionen wird oft lange diskutiert. Ein Abnickverein ist die Fraktion keineswegs. Debattiert wird auf allen Ebenen.

 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (seit September 2013) aus 311 Abgeordneten. Davon gehören 255 der CDU und 56 der bayerischen CSU an. Die Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU ist eine Besonderheit im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland: In ihr schließen sich die Abgeordneten zweier voneinander unabhängiger Parteien zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen. Der Zusammenschluss ist nur deshalb möglich, weil beide Parteien in keinem Bundesland in Konkurrenz zueinander stehen. Das ist seit 1949 so: Während sich die CSU nur in Bayern zur Wahl stellt, wirbt die CDU in allen anderen Bundesländern um die Stimmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der 18. Wahlperiode hat sich am 24. September 2013 in Berlin konstituiert und einstimmig die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft beschlossen.

 

Fraktionsplenum dient der Meinungsbildung:

Oberstes Beschlussorgan ist die sogenannte Fraktionsversammlung, zu der die Abgeordneten in jeder Sitzungswoche zusammenkommen – in der Regel dienstags. Dort haben sie die Möglichkeit, sich über aktuell anstehende Fragen zu informieren und dazu ihre Meinung zu sagen. In der Fraktionssitzung beschließen sie Gesetzentwürfe und Initiativen und vereinbaren Rednerlisten für die Plenardebatten.

 

Die CDU/CSU-Fraktionsführung macht sich in den Sitzungen ein Bild von der Stimmung, das sie bei ihrem weiteren Vorgehen leitet. Wichtig in dem Zusammenhang: Es gibt keinen Fraktionszwang. Die Abstimmung ist frei. Damit die politische Führung aber keine unangenehmen Überraschungen erlebt, sind Abgeordnete, die bei einer Abstimmung von der Fraktionslinie abweichen wollen, gehalten, ihre Absicht dem Vorsitzenden und dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer vorher mitzuteilen. Nur so kann die parlamentarische Demokratie im Spannungsfeld zwischen freiem Mandat und Mehrheitsverhältnissen im Bundestag funktionieren.

 

Arbeitsgruppen, soziologische Gruppen und Beauftragte:

Neben der Fraktionsversammlung gibt es weitere wichtige Gremien, in denen die Arbeit gebündelt wird: Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen – von Haushalt und Finanzen über Familie und Gesundheit bis zu Wirtschaft und Umwelt – spiegeln thematisch die Ausschüsse des Bundestages beziehungsweise die Ministerien wider. In den Arbeitsgruppen findet die eigentliche fachliche Arbeit innerhalb der Fraktion statt – ohne dass die Öffentlichkeit groß Notiz davon nimmt. Dort werden die Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, Veränderungen aus Sicht der Fraktion diskutiert oder eigene Gesetzentwürfe erstellt. Es werden Anträge besprochen, die Sitzungen der Ausschüsse vorbereitet und Strategien im Umgang mit Themen beraten.

 

Die Arbeitsgruppenvorsitzenden sind die politisch verantwortlichen Sprecher für ihr Gebiet. Zu den Organisationseinheiten der Fraktion gehören darüber hinaus die sogenannten soziologischen Gruppen sowie Beauftragte für bestimmte Sachgebiete. Die soziologischen Gruppen sind so etwas wie Interessenvereinigungen innerhalb der Fraktion, etwa die Gruppe der Frauen oder die Arbeitnehmergruppe. Zusätzlich zu den Arbeitsgruppen werden vom Fraktionsvorsitzenden Beauftragte für bestimmte Themenbereiche benannt – etwa die Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften, für Menschen mit Behinderungen oder für Verbraucherschutz.

 

Vorstand führt Geschäfte:

Das engste Führungsgremium der Fraktion ist der Geschäftsführende Vorstand. Er führt die laufenden Geschäfte der Fraktion und bereitet die Sitzungen der Fraktionsversammlung vor. Er ist aber auch ein Ort der Diskussion, in ihm werden z.B. strategisch wichtige Fragestellungen besprochen. Im Geschäftsführenden Vorstand sind der Vorsitzende, seine Stellvertreter, die Parlamentarischen Geschäftsführer, die Justiziare und der Sprecher der CDU-Landesgruppen versammelt. Der Fraktionsvorsitzende kann zudem Gäste zu den Beratungen hinzuziehen, dies sind in der Regel der Bundestagspräsident, die Vizepräsidenten und die Generalsekretäre von CDU und CSU. Die Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands finden in Sitzungswochen in der Regel montagnachmittags statt, aus ihnen dringt üblicherweise nichts nach außen.

 

Der Fraktionsvorstand, dessen Sitzungen sich unmittelbar an die Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands anschließen, diskutiert die anstehenden politischen Fragen mit weiteren Teilnehmern. Dem Fraktionsvorstand gehören die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands an, dazu kommen noch die Arbeitsgruppenvorsitzenden, die Vorsitzenden der soziologischen Gruppen und die Beisitzer. In der Regel tagt der Fraktionsvorstand vor der Fraktionssitzung, um wichtige inhaltliche Fragen vorab zu diskutieren. Auch hier sind weitere Gäste wie etwa die Parlamentarischen Staatssekretäre zugelassen.

 

Koordinatoren und Parlamentsmanager:

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind für bestimmte Politikfelder zuständig und koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind so etwas wie die Manager der Fraktion. Sie erledigen die parlamentarischen, juristischen und organisatorischen Aufgaben, wie z.B. die Abstimmung der Plenartagesordnung, die Ausschuss- und Gremienbesetzung oder die Veranstaltungsplanung.

 

Landesgruppen bündeln regionale Interessen:

Die Abgeordneten der einzelnen Bundesländer schließen sich zu Landesgruppen zusammen, was nicht zuletzt mit der Entstehungsgeschichte der CDU zu tun hat. Die Bundes-CDU wurde 1950 aus einem Zusammenschluss von Landesverbänden heraus gegründet. Die Mitglieder einer Landesgruppe treffen sich – meist am Montagabend in Sitzungswochen – und diskutieren über die anstehenden Themen. Dabei haben sie auch regionale Interessen im Blick. Eine besondere Stellung unter den Landesgruppen der Fraktion nimmt die CSU-Landesgruppe ein, der Zusammenschluss der Abgeordneten aus Bayern.

 

Text: CDU/CSU-Bundestagsfraktion