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Partei und Fraktion - Aufgaben und Unterschiede

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten in einem Parlament, die in der Regel ein- und derselben Partei angehören. Weil CDU und CSU nicht in Konkurrenz zueinander stehen, können sie eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Christlich-Soziale Union (CSU) sind politische Parteien. Die CSU ist nur in Bayern aktiv; die CDU in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns.

 

Wichtigste Aufgabe der Parteien ist die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes (Artikel 21 des Grundgesetzes: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit ...). Dazu veröffentlichen die Parteien Programme, in denen sie ihre politischen Ziele und Vorstellungen darstellen. Zu den allgemeinen Wahlen (Kommune, Land, Bund) stellen die Parteien Kandidaten auf, die im Parlament diese Ziele vertreten und durchsetzen.

 

Was ist eine Fraktion?

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten in einem Parlament, die in der Regel ein- und derselben Partei angehören. Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gehören entweder der CDU an, die sich im ganzen Bundesgebiet außer Bayern zur Wahl stellt, oder der CSU, die nur in Bayern existiert. Weil CDU und CSU somit nicht in Konkurrenz zueinander stehen, können sie eine Fraktionsgemeinschaft bilden. Um eine Fraktion bilden und gemeinsame Ziele durchsetzen zu können, müssen sich mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages zusammenschließen. Da CDU und CSU große Volksparteien sind, ist diese Klausel für sie keine Hürde. Parteien sind Vereinigungen von Bürgern mit ähnlichen politischen Vorstellungen. Mitglieder einer Partei werden entweder direkt oder über die Landesliste dieser Partei in den Bundestag gewählt.

Grundlage der politischen Arbeit der Fraktion sind die Grundsatzprogramme von CDU und CSU, das gemeinsame Regierungsprogramm, die Vereinbarung über die Fraktionsgemeinschaft (Fraktionsvertrag) zwischen CDU und CSU sowie die Arbeitsordnung der Fraktion.

 

Die CDU/CSU-Fraktion in der 18. Wahlperiode ist die zweitgrößte Fraktion, die es je gab:

311 Abgeordnete – so viele hatte die Unionsfraktion in der Geschichte der Bundesrepublik bislang nur einmal: im ersten gesamtdeutschen Parlament nach 1990. Nur fünf Mandate fehlen ihr zur absoluten Mehrheit. Im Vergleich zur vorherigen Wahlperiode gewann sie 74 Sitze hinzu. Von den 311 Abgeordneten von CDU und CSU wurden 236 direkt in ihrem Wahlkreis gewählt, 75 zogen über die Landeslisten in den Bundestag ein.

 

Text: CDU/CSU-Bundestagsfraktion