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Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Am Freitag, den 27. Juni 2014, wurde im Deutschen Bundestag über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgestimmt. In der Debatte rund um die Reform des EEG hat die CDU/CSU-Fraktion in den letzten Monaten maßgeblich Einfluss auf die Gewährleistung eines geordneten Ausbaus der erneuerbaren Energien genommen. Ziel war es, die künftige Belastung der Verbraucher zu begrenzen, die Kosteneffizienz und die Wirtschaftlichkeit des Fördersystems zu erhöhen sowie Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie zu sichern.

 

Es ist nun entscheidend diesen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause 2014 auch im Bundesrat zu verabschieden, sodass es zum 1. August 2014 in Kraft treten kann. Denn: Nur dann ist gewährleistet, dass die Entlastungsregelungen für die energieintensiven Industrien auch weiterhin angewendet werden können; und das konform mit den EU-Beihilferichtlinien.

 

Bereits heute ist klar, dass es auch in Zukunft weitere Anpassungen rund um das EEG geben wird. So konnten zum Beispiel Fragen wie die Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren in diesem Gesetz noch nicht abschließend geregelt werden. Darum werden wir in den folgenden Monaten weiterhin intensiv im Ausschuss für Wirtschaft und Energie dazu beraten.