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Richtigstellung - Artikel in der AZ Alzey vom 7. Oktober 2015

In der heutigen Ausgabe vom 7. Oktober 2015 hat die Allgemeine Zeitung Alzey zur Halbzeitbilanz im Deutschen Bundestag ein Interview mit mir gedruckt. Hierbei ist der Zeitung ein schwerwiegender Fehler unterlaufen, der eine meiner Kernaussagen, die ich schriftlich eingereicht hatte, ad absurdum führt.

 

Zu Anfang des Interviews heißt es in der Diskussion um die Flüchtlingssituation: „Wer in seinem Heimatland um Leib und Leben fürchtet, hat Anspruch auf Schutz.“ Und dann heißt es weiter: „Ja, es mag eine moralische Obergrenze geben. Die tatsächliche Belastungsgrenze sehe ich allerdings derzeit noch nicht erreicht.“

 

Dies ist inhaltlich falsch und steht im absoluten Gegensatz zu meiner Aussage, und allem was ich in den vergangenen Tagen und Wochen in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, erfahren habe. Die Aussage lautet richtigerweise: „Ja, es mag keine moralische Obergrenze geben. Die tatsächliche Belastungsgrenze sehe ich allerdings derzeit bereits erreicht.“

 

Ich hatte in den letzten Tagen die Gelegenheit mit vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu sprechen. Mein großer Respekt und Dank gilt allen diesen Helfern aus Verwaltungen, dem Rotem Kreuz, dem THW, Lehrkräften, Erziehern etc. und allen Freiwilligen, die einen beinahe übermenschlichen Einsatz zeigen. Deren Belastung herunterzuspielen und die derzeitige Ausnahmesituation nicht als das zu benennen, was sie tatsächlich ist, steht der Politik nicht zu und konterkariert alles, was die Menschen vor Ort derzeit erleben und leisten.

 

Die Allgemeine Zeitung hat zugesichert den Fehler in ihrer Online-Ausgabe zu korrigieren und in ihrer morgigen Ausgabe eine entsprechende Richtigstellung zu drucken.