Landesjagdgesetz in vorgelegter Form nicht tragbar/ Metzler unterstützt Forderungen der Jägerschaft
RHEINHESSEN/ MAINZ. Seit Monaten ist die geplante Novelle des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz ein Aufreger, der die Jägerschaft umtreibt. Auch den Bundestagsabgeordneten Jan Metzler haben dazu Beschwerden aus Rheinhessen erreicht. Mehrfach stand er mit dem Landesjagdverband und einzelnen Jägern im Austausch. Sein Fazit: „So wie der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, kommt das einem Angriff auf die Jägerschaft gleich.“
Darum geht es: Der Regierungsentwurf der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition sieht unter anderem den Wegfall des Kreisjagdmeisters vor. Bisher wird dieser durch Jagdpächter und Jagdscheinbesitzer im Landkreis demokratisch gewählt. Zukünftig soll diese Funktion durch einen Kreisjagdberater ausgeübt werden. Zudem ist beispielsweise auch die Einführung des sogenannten Jedermannsjagdrechts geplant. Das bedeutet, dass künftig Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen sollen dürfen.
Metzler begrüßt, dass die Jägerinnen und Jäger mit einer Protestaktion im Herbst in Mainz und auch verbandsseitig im Rahmen des sogenannten Beteiligungsverfahrens ihren Unmut zum Ausdruck gebracht haben. „Der Jägerschaft defacto das Vertrauen zu entziehen und mehr noch einen Keil zwischen Behörden, Landwirte, Waldbesitzer sowie Jäger und Naturschützer zu treiben, ist der völlig falsche Weg“, ist Metzler überzeugt.
Er steht dazu in engem Austausch mit der CDU-Landtagsfraktion in Mainz, die den Entwurf in der vorliegenden Fassung nicht mitträgt. Ganz im Gegenteil fordert sie neben einem klaren Bekenntnis zum bisherigen Engagement der Jägerschaft, dass auch der Wolf ins Landesjagdgesetz gehöre. Darüber hinaus solle auch die Saatkrähe im Landesjagdrecht aufgenommen werden. Eine wichtige Forderung, die Jan Metzler besonders auch mit Blick auf Rheinhessen unterstützt. Seit Jahren steht er dazu im Austausch mit von den Saatkrähen geplagten Bürgern, Winzern und Bauern insbesondere in Schornsheim, Bechtolsheim und Wörrstadt.
Für Metzler ist klar: „Es geht in der weiteren Debatte zum Jagdgesetz um nichts weniger als die Förster, Jäger, Ortsgemeinden und Naturschützer an einen Tisch zu holen und gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu finden". Ob das der Landesregierung und dem zuständigen Umweltministerium gelingt, bleibt abzuwarten. Nach dem großen Protest aus der Jägerschaft befindet sich der Entwurf aktuell wieder im Ministerium zur redaktionellen Überarbeitung, bis der neue Regierungsentwurf im Laufe des Jahres 2024 in den Landtag eingebracht wird.