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Jan Metzler MdB unterstützt Rückkehr zur Meisterpflicht

 

Der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler unterstützt die Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken, wie sie nun zum 1. Januar 2020 eingeführt werden soll. Hierauf hat sich die Große Koalition geeinigt. „Der Meisterbrief ist auch in Zeiten der Digitalisierung die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz und Innovationskraft", fasst Metzler zusammen.

 

2004 war die Meisterpflicht in 53 Gewerken aufgehoben worden. „Diese Abschaffung hat sich für viele Berufsgruppen als Fehler erwiesen“, sagt Metzler mit Blick inbesondere auf Qualität und Ausbildungsleistung. Beides habe stark gelitten. „Meine damaligen Bedenken haben sich leider bestätigt“, erklärt Metzler. Bereits 2013 warnte der Abgeordnete: „Erfolgsmodelle wie der Meisterbrief dürfen nicht auf der Strecke bleiben!“

 

Gemeinsam mit einem Kreis von Abgeordneten hatte Metzler eine entsprechende Initiative an die Bundesregierung herangetragen. Vor einem Dreivierteljahr legte Metzler nach. Er forderte die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufe. Tenor: „Es muss dringend nachjustiert werden!“ Metzler ist froh darüber, dass dies jetzt umgesetzt wurde.

 

Seit Oktober vergangenen Jahres hatte die Koalitionsarbeitsgruppe "Meisterbrief" die Wiedereinführung der Meisterpflicht geprüft. Nun erhält das Bundeswirtschaftsministerium tatsächlich den Auftrag, Kriterien zu entwickeln, auf deren Grundlage Gewerke wieder in die Meisterpflicht überführt werden können. Wichtig ist Metzler, dass bestehende Betriebe dabei Bestandsschutz genießen. Mit dem neuen Gesetz, das laut Große Koalition Anfang des Jahrs in Kraft treten soll, ist Metzler zufrieden: „Jetzt muss nur noch eine EU-konforme Lösung für die Wiedereinführung gefunden werden.“ 

 

Metzler denkt bereits einen Schritt weiter: „Wir brauchen gleichzeitig eine weitere Stärkung des dualen Ausbildungssystems.“ Der Abgeordnete kann sich hierfür verschiedene Lösungen vorstellen. Gut findet er demnach einen Meisterbonus, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden. Denkbar sei aber auch eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor. Entscheidend ist für Metzler, dass möglichst schnell etwas passiert: „Wenn wir die Ausbildungsberufe nicht dauerhaft attraktiver machen, haben wir bald immer weniger Menschen, die handwerklich arbeiten können.“

 

 

INFO

  • Der Meisterbrief ist derzeit in 41 Gewerken Voraussetzung zur Gründung eines Betriebs
  • 2004 wurde die Meisterpflicht in 53 Gewerken aufgehoben (seit 2011: 52 Gewerke)
  • Zum 1. Januar 2020 soll die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder eingeführt werden, unter anderem für Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Raumausstatter

 

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Kommentare: 1
  • #1

    K-H Birkenstock (Mittwoch, 25 September 2019 11:09)

    Mit einbeziehen muss man auch die IT Branche. PC, Laptop, Handy,Wlan Router. Die abenteuerlichsten einspeisungen ins 230 volt Netz habe ich schon erlebt. Von VDE 701 und VDE 702 keine Ahnung. Bei der Installation und der Reparatur muss ebenso Meisterpflicht herschen. Nicht nach dem Motto : Der versteht was vom Elektrisch !